Nach jahrelanger Forderung treten am 1. Juni 2026 die Regelungen zur Einführung der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann die Ausbildung zum Sonderfach begonnen werden.
Die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin beginnt mit der 9-monatigen Basisausbildung. Anschließend folgt eine 33-monatige Sonderfach-Grundausbildung und danach die Sonderfach-Schwerpunktausbildung.
Ab dem Inkraftretten zum 1. Juni 2026 erfolgt im Rahmen einer Übergangsperiode eine schrittweise Erhöhung der Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung und somit der Ausbildungszeit. Abhängig vom Beginn der Basisausbildung umfasst die Sonderfach-Schwerpunktausbildung eine Dauer wie folgt:
- 6 Monate: Beginn BA ab 01.06.2026 bis 31.05.2027
- 9 Monate: Beginn BA ab 01.06.2027 bis 31.05.2028
- 12 Monate: Beginn BA ab 01.06.2028 bis 31.05.2029
- 15 Monate: Beginn BA ab 01.06.2029 bis 31.05.2030
- 18 Monate: Beginn BA ab 01.06.2030
Die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin wird nach dieser Übergangsperiode ab dem 1. Juni 2030 schlussendlich insgesamt fünf Jahre dauern.
Die 33-monatige Sonderfach-Grundausbildung setzt sich aus den folgenden verpflichtend zu absolvierenden Fachgebieten zusammen:
- Allgemeinmedizin und Familienmedizin (6 Monate) - in anerkannten Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder einer Zentralen Ambulanten Erstversorgung (ZAE) zu absolvieren
- Innere Medizin (6 Monate)
- Kinder- und Jugendheilkunde (3 Monate)
- Orthopädie und Traumatologie (3 Monate)
- Neurologie (3 Monate)
- Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (3 Monate)
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (3 Monate)
- Haut- und Geschlechtskrankheiten (3 Monate)
Zudem ist ein weiteres Wahlfach in der Dauer von zumindest 3 Monaten aus folgenden Sonderfächern zu absolvieren:
- Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Augenheilkunde und Optometrie
- Allgemein- und Viszeralchirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Radiologie
- Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Personen, die die Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin bis zum 31. Mai 2030 beginnen, haben die Fachgebiete Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin in der oben angeführten Mindestdauer als Pflichtfachgebiete sowie drei Wahlfächer in der Dauer von jeweils zumindest drei Monaten aus den folgenden Sonderfächern zu absolvieren:
- Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Augenheilkunde und Optometrie
- Allgemein- und Viszeralchirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Radiologie
- Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
Werden die Sonderfächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht als Wahlfächer absolviert, so sind in den genannten Sonderfächern Kurse oder eLearning-Einheiten im Rahmen der Akademie der Ärzte, sofern nicht gleichwertige Kurse im Rahmen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung absolviert werden, zu absolvieren.
Bis zum 01. Juni 2026 sind noch nähere Konkretisierungen der jeweiligen Ausbildungsinhalte in den Fachgebieten in der KEF und RZ-V 2015 vorzunehmen.
Die gesamte Sonderfach-Schwerpunktausbildung ist in einer allgemeinmedizinischen Lehr(gruppen)praxis oder einem für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorium zu absolvieren.
Zum vertieften Kompetenzerwerb sind in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung gesonderte Ausbildungseinheiten durch
- die Teilnahme an Balint-Gruppen im Umfang von zumindest 30 Stunden (davon maximal 20 Stunden während der Sonderfach-Grundausbildung) und
- Tätigkeit in Krankenanstalten in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr oder die Teilnahme an qualitätsgesicherten Kursen im Ausmaß von zumindest 80 Stunden (davon maximal 40 Stunden während der Sonderfach-Grundausbildung) zumindest in einem der folgenden Bereiche:
- Suchttherapie
- Geriatrie
- Palliativmedizin
- Psychosomatik
- Schmerztherapie
- Notfallmedizin
- Prävention
- Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz, Public Health
- Arbeits- und Umweltmedizin
- Gendermedizin
- Sonografie
zu absolvieren.
Die Prüfung für das Sonderfach Allgemein- und Familienmedizin soll spätestens ein Jahr nach dem frühesten Beginn der fachärztlichen Ausbildung in diesem Sonderfach möglich sein.
Für alle Ärzt:innen, die die Ausbildung bis zum 31. Mai 2026 bereits begonnen haben, besteht die Wahlmöglichkeit entweder nach dem derzeit geltenden Recht abzuschließen oder ab 1. Juni 2026 in die neue fachärztliche Ausbildung überzutreten. Nähere Informationen zum Verfahren zwecks Übertrittes folgen.
Zur Sicherstellung der ausreichenden Anzahl an Ausbildungsverantwortlichen für die fachärztliche Ausbildung bleiben Ärzt:innen für Allgemeinmedizin bis längstens 31. Mai 2030 berechtigt, Ausbildungstätigkeiten als Fachärzt:innen für Allgemein- und Familienmedizin auszuüben.
Zur Sicherstellung der ausreichenden Anzahl an Ausbildungseirichtungen für die fachärztliche Ausbildung sollen die bisherigen für die Ausbildung zu Ärzt:innen für Allgemeinmedizin anerkannten Ausbildungsstätten bis zum 31. Mai 2029 auch als Ausbildungseinrichtungen für die fachärztliche Ausbildung herangezogen werden können, sofern bis längstens 31. Mai 2027 eine Anerkennung für die fachärztliche Ausbildung beantragt wird.