Pension

Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wird auf Antrag regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt.

Ab dem 01.01.2025 gibt es keine Einschränkungen mehr hinsichtlich der Fortsetzung der ärztlichen oder zahnärztlichen Tätigkeit für die Gewährung der Altersversorgung.