Bitte rechtzeitig (wenn möglich 2 – 3 Monate vor Pensionsantritt) den Antrag auf Zuerkennung der Altersversorgung ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Nachweisen beim Kammeramt einreichen.
Achtung:
Die am Antrag angegebene Bankverbindung muss als Pensionskonto legitimiert sein!
Notwendige Nachweise:
- Kündigungsschreiben sämtlicher Krankenkassenverträge (sofern Kassenverträge bestehen)
- Schreiben über Beendigung des hauptberuflicher Dienstverhältnisses (sofern vorliegend)
- Kopie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
- Meldezettel
Damit die Daten berechtigter Angehöriger im Ablebensfall der Abteilung Wohlfahrtsfonds bekannt sind, ersuchen wir um Bekanntgabe folgender Daten:
- Daten Ehegatte/-gattin (Heiratsurkunde)
- Daten der zu versorgenden Kinder unter dem 27. Lebensjahr (Geburtsurkunde/n)
Der Antrag auf Zuerkennung der Altersversorgung wird dann im Verwaltungsausschuss behandelt (findet einmal im Monat statt). Die Zuerkennung der Altersversorgung und deren Höhe erfolgt mittels Bescheid an den/die Arzt/Ärztin bzw. an den/die Zahnarzt/Zahnärztin.