Wie alle Rentenwerke sieht sich auch der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol laufend mit veränderten Rahmenbedingungen konfrontiert. Der zunehmende Ärztemangel manifestiert sich beispielsweise nicht nur in Problemen bei der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung, sondern bedeuten für den Wohlfahrtsfonds weniger Neuzugänge auch weniger aktive Beitragszahler, die die Leistungen der Pensionisten sichern. Andererseits ist die stetig steigende Lebenserwartung zwar grundsätzlich eine positive Nachricht für jeden Einzelnen von uns – für ein Pensionssystem wie den Wohlfahrtsfonds ist es aber eine Herausforderung. Die beinahe permanente globale Krisensituation der letzten Jahre und Jahrzehnte (Weltwirtschaftskrise, Nullzinsphase, Pandemie, Kriege, Inflation etc.) führte zudem zu stark schwankenden Renditen an den Kapitalmärkten.
Das Pensionssystem des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wurde Mitte des vorigen Jahrhunderts auf Grundlage von damals gültigen Gegebenheiten und Annahmen über die Zukunft konzipiert. Veränderte Rahmenbedingungen machten eine laufende Anpassung der Regelungen notwendig. Mittlerweile ist das System damit an seine Grenzen gestoßen, sodass eine tiefgreifende Reform des Wohlfahrtsfonds unumgänglich geworden ist.
Die Erweiterte Vollversammlung der Ärztekammer für Tirol hat daher in ihrer Sitzung vom
10. April 2024 auf Grundlage einer versicherungsmathematischen Vorgabe eine zeitgemäße Neuausrichtung des Pensionssystems des Wohlfahrtsfonds beschlossen.
Die Neuerungen betreffen ausschließlich die für die niedergelassene Ärzteschaft relevanten Teilfonds der Ergänzungs- und Individualrente.
Die Grundrente bleibt in ihrer bisherigen Form weiterhin unverändert erhalten. Ausschließlich angestellte Ärzt:innen sind somit von der Satzungsnovelle nicht betroffen.