Fortbildung

Ärztinnen und Ärzte sind fünf Jahre nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung und der entsprechenden Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer verpflichtet, ihre Fortbildung nachzuweisen. 

Die bisherige Stichtagsregelung wird mit 1.9.2025 durch eine individuelle Überprüfung der Einhaltung der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung abgelöst. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Akademie der Ärzte unter www.arztakademie.at.