Gruppenpraxis

Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025
(Beiträge in Euro pro Monat)

Bei Beteiligung eines Arztes oder Zahnarztes an einer Gruppenpraxis kommen die Beiträge für jeden einzelnen Arzt bzw. Zahnarzt zur Anwendung:

mit/ohne § 2-Kassenverträgen pro Monat (System neu: Beitragsabhängige Zusatzrente)

Beitragssparte Ermäßigte Veranlagung nach Praxisjahr Volle Veranlagung
  1. PJ 2. PJ 3. PJ ab 4. PJ
Grundrente (GR) 539,40 539,40 539,40 539,40
Beitragsabhängige Zusatzrente (BZR)    0,00 740,00 1110,00 1480,00
Hinterbliebenenunterstützung (HU) 25,40 25,40 25,40 25,40
Bestattungsbeihilfe (BB) 3,70 3,70 3,70 3,70
Krankenunterstützung (KU) 68,10 68,10 68,10 68,10
  636,60 1.376,60 1.746,60 2.116,60
 
Erhöhte freiwillige Krankenversicherung (EFK)    59,60 59,60 59,60 59,60
Anwartschaft in der Grundrente: 3,00% p.a. (ab Niederlassung - altersunabhängig)

 

Praxisgründungen ab dem 01.01.2025 

Für Ärzte, die ihre Praxis nach dem 01.01.2025 gründen, gelten o.a. monatliche Beiträge (von Amts wegen). Um eine verbesserte soziale Absicherung zu erreichen besteht jedoch die Möglichkeit, bereits früher eine höhere Beitragsleistung schriftlich zu beantragen. Dafür müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden.