Gesamtverträge und Honorarordnungen

Die Beziehungen zwischen den Ärztekammern und den Sozialversicherungsträgern sind in Gesamtverträgen geregelt. Die Honorarordnungen bilden einen Bestandteil dieser Gesamtverträge. Darin sind die Kassenleistungen und die Honorare geregelt.

ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse

KUF - Kranken- und Unfallfürsorgen der Tiroler Landeslehrer, Landesbeamten und Gemeindebeamten

Unter den KUF sind die Kranken und Unfallfürsorgen der Tiroler Landeslehrer, Landesbeamten und Gemeindebeamten zusammengefasst. Die Krankenfürsorgen haben keinen eigenen Gesamtvertrag, jedoch sind die Rückerstattungstarife mit der Ärztekammer für Tirol vereinbart.

Ein niedergelassener Arzt, der bereit ist, Versicherte nach den Rückerstattungstarifen zu behandeln, hat die Möglichkeit gegenüber den KUF eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

KFA - Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien