Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die befristete erweiterten Stellvertretung dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung trotz vorübergehender Einschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit des Inhabers des Einzelvertrages durch Mitarbeit eines weiteren Arztes aufrecht zu erhalten sowie dem Vertragsarzt in bestimmten Lebenssituationen zeitlich begrenzt die Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit unter Zuziehung eines Vertreters zu ermöglichen.
Die erweiterte Stellvertretung eines Vertrags(fach)arztes bedingt keine Vermehrung der Anzahl der Planstellen; ebenso wenig soll dadurch eine Erweiterung der Versorgungskapazitäten bewirkt werden.
Die erweiterte Stellvertretung ist eine gesonderte Vertretungsbefugnis über einen längeren Zeitraum, insbesondere wenn Umstände vorliegen, die es dem Inhaber des Einzelvertrages erschweren, die vertraglich vereinbarten Ordinationszeiten im vollen Umfang einzuhalten. Sie baut auf dem bestehenden Einzelvertrag auf, d.h. der Vertreter steht in keinem Vertragsverhältnis zur Kasse.
Die Vereinbarung kann nur auf jene Ärzte angewendet werden, die mit der Kasse seit mindestens einem Jahr in einem Einzelvertragsverhältnis stehen.
Ohne Angabe von Gründen ist die erweiterte Stellvertretung für die Dauer des Einzelvertrages insgesamt für längstens ein Jahr möglich.
In bestimmten Fällen (z.B. Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Vertretung der Ehegattin/ des Ehegatten, Mandatsausübung oder Funktionärstätigkeit) kann die Vertretung auch länger erfolgen.
Der Vertreter darf nicht Wahlarzt am Ordinationssitz des Inhabers des Einzelvertrages sein.
Die sich aus dem Innenverhältnis zwischen dem Inhaber des Einzelvertrages und dem Vertreter ergebenden Beziehungen sind zwischen diesen zu regeln.
Notwendige Schritte des Einzelvertragsinhabers auf dem Weg zur befristeten erweiterten Stellvertretung:
- Mindestens ein Monat vor Beginn schriftliche Bekanntgabe der Absicht des Einzelvertragsinhabers an Kammer und Kasse zur erweiterte Stellvertretung unter folgenden Angaben:
- Name und Adresse des Einzelvertragsinhabers
- Name, Anschrift, allfälliger Ordinationssitz und tabellarischer Lebenslauf des Vertreters
- Dauer der beabsichtigten erweiterten Stellvertretung
- Aktuelle Nebenbeschäftigungen des Einzelvertragsinhabers
- Gründe für die Inanspruchnahme der erweiterten Stellvertretung
- Sofern die Ordinationszeiten des Einzelvertragsinhabers weniger als 20 Wochenstunden betragen, Ausdehnung auf 20 Wochenstunden.
Für allfällige Fragen zur Vereinbarung über die befristete erweiterte Stellvertretung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte gerne zur Verfügung.