Die Ausbildung in einem Additivfach (spezielle Ausbildung im Rahmen eines Sonderfaches) ist in § 8 Ärztegesetz sowie in den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung (für ÄrztInnen, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 01.02.2007 begonnen haben, gilt die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 - ÄAO 2006) geregelt. § 15 ÄAO 2006 nennt insgesamt 27 Additivfächer.
Die Ausbildung ist an Ausbildungsstätten, die von der Österreichischen Ärztekammer für die Ausbildung zum Additivfacharzt anerkannt wurden (Krankenanstalten, Institute), sowie auf einer dafür genehmigten Ausbildungsstelle zu absolvieren. Eine Ausbildung im Additivfach kann auch vor der Facharztausbildung begonnen werden.
Die Ausbildungsdauer in einem Additivfach beträgt zumindest 3 Jahre, die Ausbildung setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen:
- Absolvierung der entsprechenden Ausbildungszeit im Additivfach sowie (wenn in der ÄAO vorgeschrieben) in den Pflichtnebenfächern
- Vorlage eines (in den Hauptinhalten) positiv ausgefüllten Rasterzeugnisses
Additivfächer dürfen nur von FachärztInnen der in Frage kommenden Sonderfächer (Mutterfächer) in Klammer als Zusatzbezeichnung geführt werden.