Zugriff auf ELGA und e-Rezept ab 01.01.2023

24.02.2023

ELGA Anwendungen, e-Rezept

Wir dürfen Sie über die aktuellen Gegebenheiten rund um den Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) informieren:

ELGA Anwendungen
Seit dem 01.01.2023 wurde der erleichterte Zugriff auf ELGA, welcher während der COVID-19 Pandemie eingeführt wurde, aufgehoben. Somit ist nun der Zugriff auf ELGA-Anwendungen ohne Stecken der e-Card nicht mehr möglich.

Die im Gesundheitstelematikgesetz definierten Zugriffsbeschränkungen auf die ELGA-Anwendungen ab dem letzten Stecken der e-Card sind:

• e-Impfpass 28 Tage
• e-Medikation 90 Tage
• e-Befund 90 Tage

Der Patient kann jedoch in seiner ELGA die Zugriffsrechte seines Arztes auf bis zu 365 Tage ausweiten.

e-Rezept
Da das e-Rezept keine ELGA-Anwendung ist, gelten die oben genannten Zugriffsbeschränkungen nicht. Daher ist die Erstellung eines e-Rezepts auch weiterhin ohne Stecken der e-Card, nur durch Stecken der o-Card, möglich.
Es besteht jedoch die Verpflichtung zur Eintragung der Rezeptverordnungen in die ELGA-Anwendung e-Medikation, welche ein Stecken der e-Card erfordert. Diese Diskrepanz wurde bereits von der Österreichischen Ärztekammer an die ELGA GmbH mit der Bitte um Klärung herangetragen. Sobald sich hier ein Ergebnis abzeichnet, werden wir Sie erneut informieren.

zurück