COVID-19 Testungen bei symptomatischen Risikopatient:innen – Details zur Abrechenbarkeit ab dem 01.10.2024

01.10.2024

COVID-19 Testungen bei symptomatischen Risikopatient:innen – Details zur Abrechenbarkeit ab dem 01.10.2024

Wie im Newsletter vom 12.09.2024 angekündigt, dürfen wir Sie nun über die Details zur Abrechenbarkeit der COVID-19 Tests für symptomatische Risikopatient:innen ab 01.10.2024 informieren:

Für die Abrechnung mit den Kassen wurden folgende Positionen (ÖGK, BVAEB und SVS), sofern die Verordnungsmöglichkeit von Paxlovid aus dem Erstattungskodex gegeben ist, geschaffen:

COVT4 (Antigentest): € 12,-. Umfasst sind alle Kosten für Anschaffung, Abstrich sowie Auswertung.

COVAS (Aufklärungsgespräch Paxlovid): € 13,-. Diese Position ist nur verrechenbar bei positiv getesteten Patient:innen.

Die Abrechnung ist für folgende Fachgruppen möglich:

  • Allgemeinmedizin
  • Hals- Nasen und Ohrenheilkunde
  • Lungenkrankheiten
  • Innere Medizin
  • Kinder- und Jugendheilkunde (nur verrechenbar für über 18-Jährige Risikopatient:innen)

Als Risikopatient:innen gelten jene Personengruppen, welche auf der Homepage des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger unter folgendem Link publiziert werden.

Die Vereinbarung ist für die Dauer der Verordnungsmöglichkeit von Paxlovid aus dem Erstattungskodex gültig.

Die Österreichische Ärztekammer wird zeitnah Gespräche mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger führen, um weitere Abrechnungsmöglichkeiten für die Testung von Infektionskrankheiten in den Honorarkatalogen aufzunehmen.

Für nähere Details darf auf das Rundschreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte im Anhang verwiesen werden.

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