Anpassungen im Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst ab 01.10.2024

18.09.2024

Anpassungen im Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst ab 01.10.2024

Wir dürfen Sie informieren, dass es im Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst (ausgenommen Innsbruck-Stadt) zu folgenden Anpassungen ab 01.10.2024 kommt:

Anhebung Honorar
Das Stundenhonorar wird von derzeit € 14,77 auf € 28,- pro Stunde erhöht. Somit kann für den 12h-Dienst eine Bereitschaftsdienstpauschale von € 336,- abgerechnet werden. Dies entspricht einer Steigerung von 90%. Die Verrechnung von Einzelleistungen ist weiterhin zulässig.

Verkürzung der Dienstzeiten
Die Dienstzeiten werden von derzeit 24h auf 12h reduziert und lauten künftig wie folgt:

  • Samstag, Sonn- und Feiertag 09:00 bis 21:00 Uhr
  • Der Vor-Feiertagsdienst entfällt

Freiwilliger Bereitschaftsdienst
Aufgrund des Wunsches der teilnehmenden Ärzt:innen aus einzelnen Regionen steht die Ärztekammer für Tirol derzeit in Verhandlungen mit der ÖGK, um einen freiwilligen Bereitschaftsdienst in den Zeiten von Samstag 21:00 – Sonntag 09:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 21:00 – Montag/Folgetag 07:00 Uhr zum selben Stundenhonorar von € 28,- einzurichten. Bis dato konnte die ÖGK hierzu noch keine Finanzierung des für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Dienstes zusichern.

Die Änderungen werden im Bereitschaftsdienstprogramm der Ärztekammer für Tirol aufgenommen und die bereits eingeteilten Dienste werden auf die neuen Zeiten angepasst bzw. werden die Vorfeiertagsdienste gestrichen. Allfällige Änderungen können jederzeit vom Diensteinteiler im Dienstprogramm vorgenommen werden.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte jederzeit gerne zur Verfügung.
 

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