Wie wir bereits informiert haben, wurde im Rahmen der Gesundheitsreform im November 2023 u.a. auch eine Diagnose- und Leistungscodierung im ambulanten Bereich verankert. Diese Verpflichtung betrifft sowohl Kassen- als auch Wahlärzt:innen.
Konkret sieht der § 6 des Bundesgesetztes über die Dokumentation im Gesundheitswesen iVm § 51 Abs. 1a Ärztegesetz vor, dass der Gesundheitsminister eine Klassifikation zu verordnen hat, welche ab 01.01.2025 anzuwenden ist. Diese Verordnung für die Klassifikation liegt bis dato noch nicht vor und die Umsetzungsdetails sind aktuell noch Gegenstand von laufenden Gesprächen auf Bundesebene.
Es empfiehlt sich daher allfällige Umstellungen und Anschaffungen erst durchzuführen, wenn die offenen Punkte geklärt wurden.
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