e-Berechtigung: Neues e-Card Service in der MeineSV App

02.08.2024

e-Berechtigung: Neues e-Card Service in der MeineSV App

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass seit 30.07.2024 das neue e-Card Service „e-Berechtigung“ zur Verfügung steht. Hiermit ist es Patient:innen möglich, selbständig und ohne Besuch in der Ordination, niedergelassenen Ärzt:innen eine Zugriffsberechtigung auf ihre ELGA (e-Befund und e-Medikation) und e-Health Anwendungen (e-Impfpass) zu erteilen.

Hierfür kann der Patient mit einem NFC-fähigen Smartphone (Übertragungstechnik analog bspw. Apple pay bzw. Bankomatkarten) in seiner MeineSV App seine e-Card abscannen und im Anschluss jene/n Ärzt:in auswählen, für welche die Berechtigung freigeschalten werden soll. Bei Hausbesuchen kann der/die Ärzt:in die Berechtigung auch mit seinem eigenen Smartphone und dem Scan der e-Card der Patient:innen freischalten.

Da es keine automatische Information gibt, müssen Patient:innen den/die jeweils freigeschaltene/n Ärzt:in darüber informieren. Die Freischaltung ist 24 Stunden gültig, innerhalb welcher ein Zugriff wie gewohnt über die Software oder die e-Card Weboberfläche ermöglicht wird. 
 
Für die detaillierten Informationen dürfen wir auf das Rundschreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte sowie auf das Informationsblatt der SVC im Anhang verweisen.

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