Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag: Valorisierung und Neuerungen

23.08.2024

Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag: Valorisierung und Neuerungen

Wir dürfen Sie informieren, dass im Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag vom Dachverband der Sozialversicherungsträger folgende Valorisierungen und Neuerungen seitens der Bundeskurie niedergelassene Ärzte erreicht werden konnten:

Valorisierung

  • Rückwirkende Erhöhung des allgemeinen VU-Tarifs von derzeit € 88,- auf € 105,- ab 01.01.2024. Voraussetzung für die Erhöhung ist die elektronische Übermittlung der Befundblätter ab 01.07.2024. Sofern diese nicht elektronisch erfolgt, wird der bisherige Tarif von € 88,- honoriert. Die rückwirkende Auszahlung beginnt voraussichtlich im September 2024.
  • Erhöhung des allgemeinen VU-Tarifs von € 105,- auf € 110,- ab 01.01.2025

Ergänzung zu den Tarifen
Mit dem Tarif sind auch jene die VU betreffenden administrativen Tätigkeiten abgegolten, welche sich aus dem VU-Gesamtvertrag ergeben. Die Befunde sowie die Vertragspartner werden mit einem einheitlichen Pseudonym gekennzeichnet.

(Weiter)-Entwicklung der Digitalisierung
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte unterstützt die Sozialversicherungsträger bei der Umsetzung folgender Digitalisierungsvorhaben:

  • Entwicklung und Abstimmung eines Projektplans für die e-Verordnung
  • VU-Daten in ELGA
  • Überarbeitung der VU-Anamnesebögen und Befundblätter
  • Digitale Befundblätter im Rahmen des Gynäkologischen VU-Programms

Weiterentwicklung des Vorsorgeuntersuchungsprogramms
Das VU-Programm wird in Zusammenarbeit des Referates für Vorsorgemedizin und den Sozialversicherungsträgern derzeit weiterentwickelt mit dem Ziel, bis 2025 konkrete Inhalte für eine Adaptierung vorlegen zu können.

Für nähere Details dürfen wir Ihnen in der Anlage das 4. Zusatzprotokoll zum Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag übermitteln.

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