Telemedizinvereinbarung ÖGK ab 01.02.2023

03.03.2023

Mit Wirksamkeit ab 01.02.2023 wurde in Tirol eine gesamtvertragliche Vereinbarung zur Telemedizin mit der Österreichischen Gesundheitskasse abgeschlossen.

Es ist nun also möglich ärztliche Leistungen mit Hilfe von Telefon oder Videokonsultationen vorzunehmen und mit der ÖGK abzurechnen, sofern die Leistung ärztlich vertretbar, berufsrechtlich zulässig, zweckmäßig und genauso erfolgsversprechend wie eine persönliche Leistungserbringung ist.

Für Details zur Vereinbarung dürfen wir Ihnen im Anhang schon vorab einen Artikel übermitteln, welcher im kommenden Mitteilungsmagazin abgedruckt wird.

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