Aufgrund der Indexanpassung wurde die Entlohnung der notärztlichen Dienstbereitschaft, beginnend mit 1.1.2023 auf € 40,37 pro Stunde erhöht.
Ferner beträgt die notärztliche Behandlungspauschale für die ab 1.1.2023 erbrachten notärztlichen Leistungen € 118,16; die pauschale Abgeltung für die im Notarzteinsatz verwendeten Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel beträgt € 21,99. Das Gesamthonorar (notärztliche Behandlungspauschale sowie pauschale Abgeltung des im Notarzteinsatz verwendeten Materials) beträgt seit 1.1.2023 somit € 140,15.
Auf Grund der rückwirkenden Anhebung der Tarife, kann nunmehr Ihrerseits eine Nachverrechnung für die Dienste ab 1.1.2023 vorgenommen werden.