Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß Sterbeverfügungsgesetz

05.07.2024

Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß Sterbeverfügungsgesetz

Seit Inkrafttreten des Sterbeverfügungsgesetzes mit 01.01.2022 wurde in Österreich die Grundlage geschaffen, den assistierten Suizid für Personen, welche an einer schweren oder unheilbaren Krankheit leiden, unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen.

Im Zuge der Errichtung einer Sterbeverfügung ist neben der Mitwirkung eines Notars bzw. rechtskundigen Mitarbeiters der Patientenvertretung auch die verbindliche, unabhängig von einander durchzuführende Aufklärung durch zwei Ärzt:innen, von denen eine/r eine palliativmedizinische Qualifikation vorzuweisen hat, vorgesehen.

Im Anhang dürfen wir Ihnen das Musterformular für Aufklärungsgespräche der Bundeskurie niedergelassene Ärzte zur weiteren Verwendung übermitteln.

Weiterführende Informationen rund um die Sterbeverfügung finden Sie auf unserer Homepage und die Mitarbeiter:innen des Kammeramtes stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

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