Wir dürfen Sie über die Änderung der eHealth-Verordnung informieren, welche vorsieht, dass ab 01.03.2023 zusätzlich zur bereits bestehenden Speicherverpflichtung von COVID-19-, Influenza- und Affenpockenimpfungen (Mpox) auch Angaben zur HPV-Impfung im e-Impfpass zu speichern sind.
Ebenso dürfen wir mitteilen, dass die in diesem Zusammenhang relevante und bereits bekannte Problematik der Speicher- bzw. Eintragungspflicht von Wahlärzt:innen sowie von Arbeitsmediziner:innen (keine Anbindung an das e-Card-System bzw. keine direkte Schnittstelle zum ELGA System) von der Österreichischen Ärztekammer an das Bundesministerium herangetragen wurde. Eine diesbezügliche Rückmeldung ist jedoch bislang noch nicht erfolgt.