Anlässlich der letzten Vertragsverhandlungen bei der SVS wurde vereinbart, dass die Inanspruchnahme der VU Koloskopie nun mittels eines Einladeprojekts für SVS-Versicherte erhöht werden soll.
Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden im ersten Schritt SVS-Versicherte in der Westregion (Vorarlberg, Salzburg, Tirol) im Alter von 45 bis 75 Jahren, die in den letzten 10 Jahren keine Koloskopie in Anspruch genommen haben, zur Vorsorge-Darmspiegelung eingeladen.
Da die VU Koloskopie im Rahmen der Sozialversicherung standardmäßig ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen ist, dürfen wir darauf hinweisen, dass nach Auskunft der SVS die e-card für SVS-Versicherte von 45 bis 50 nicht als VU sondern als Regelfall gesteckt werden muss. SVS-Wahlärzt:innen, welche nur einen VU-Kolo-Vertrag haben, können jedoch keinen e-card Regelfall stecken.
Die SVS hat uns nunmehr mitgeteilt, dass die Vorsorge-Koloskopien bei SVS-Wahlärzt:innen mit nur VU-Kolo-Vertrag jedenfalls auch unabhängig von einer e-card-Steckung bezahlt werden.
Von SVS-Seite ist die Steckung der e-card nicht Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung (keine zwingende Verknüpfung von Abrechnung und Konsultationsdaten).
Die Sozialversicherung und die Arzt-Software-Anbieter versuchen hier zeitnah auch technisch eine gangbare Lösung zu finden.