Resolution der Bundeskurie niedergelassene Ärzte: Testungen müssen für Patientinnen und Patienten kostenfrei werden

21.06.2024

Angesichts der steigenden Infektionszahlen fordert die niedergelassene Ärzteschaft die Finanzierung einer zeitgemäßen Infektdiagnostik mittels Schnelltests.

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte (BKNÄ) der Österreichischen Ärztekammer hat im Rahmen ihrer Kuriensitzung einstimmig eine Resolution beschlossen, um auf dringend notwendige Schritte für die kommenden Infektionswellen hinzuweisen.

Die Resolution im Wortlaut:

Angesichts der steigenden Infektionszahlen (explodierende Keuchhustenfälle, Anstieg der COVID-Virenpartikel im Abwassermonitoring) benötigen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine klare Diagnostik, um eine optimale Therapie verabreichen zu können. Die Behandlung der einzelnen Erkrankungen mit durchaus ähnlichen Symptomen im Frühstadium (insbesondere Keuchhusten, Pneumokokken, RSV, COVID, Influenza, Streptokokken, Mykoplasmen) ergibt sich aber erst aus einer eindeutigen Diagnostik mittels einfacher Tests. Die Erfahrungen aus der Corona-Krise haben gezeigt, dass ärztlich durchgeführte Tests eindeutig treffsicherer sind als Selbsttestungen. Gerade in Verbindung mit den Symptomen kann die Ärztin, der Arzt Diagnosesicherheit herstellen und somit sofort die optimale Behandlungsstrategie (z.B. antibakterielle oder antivirale Therapie) festlegen.

Durch die schnellstmögliche Reaktion können Infektionsketten rasch durchbrochen werden und damit Menschenleben, vor allem der vulnerablen Gruppen wie Säuglinge oder ältere Menschen, geschützt werden.

Damit Politik und Kasse im Herbst und Winter nicht wieder überrascht werden, verzweifelt vor den Infektionswellen kapitulieren und Menschen leiden, müssen wir uns jetzt vorbereiten! Unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit sieht die Bundeskurie niedergelassene Ärzte darin auch einen deutlichen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Daher fordert die BKNÄ die Finanzierung einer zeitgemäßen Infektdiagnostik mittels Schnelltests. Diese müssen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ohne Einschränkungen kostenfrei allen erkrankten Menschen zur Verfügung gestellt werden.

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