Neuerungen im Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst für Allgemeinmediziner:innen

02.10.2024

Keine Einigung bei Finanzierung für Aufrechterhaltung in unbesetzten Zeiten

Mit 01.10.2024 kommt es zu Änderungen im Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst für die Allgemeinmediziner:innen in Tirol (außerhalb Innsbrucks). Der Dienst steht nunmehr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 09:00 bis 21:00 Uhr zur Verfügung, die jeweiligen Notordinationszeiten sind wie bisher über die Website der Ärztekammer für Tirol abrufbar.

Für alle Tiroler Allgemeinmediziner:innen mit ÖGK-Vertrag – außerhalb Innsbrucks – ist der Bereitschaftsdienst verpflichtend. Währenddessen sind die Ärzt:innen telefonisch erreichbar, fast alle  bieten überdies Notordinationszeiten an, zu welchen die Patienten:innen kommen können. Bislang handelte es sich dabei um 24-Stunden-Dienste, der allgemeinmedizinische Bereitschaftsdienst stand an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 07:00 bis 07:00 Uhr des Folgetages zur Verfügung. Zudem gab es einen Vorfeiertagsdienst, der am Tag vor einem Feiertag um 20:00 Uhr startete.

Ab 1. Oktober 2024 gilt eine Dienstzeitverkürzung auf 09:00 bis 21:00 Uhr, der Vorfeiertagsdienst entfällt ab sofort. Um die Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der neuen Dienstzeiten zu gewährleisten, hätten sich zahlreiche Tiroler Allgemeinmediziner:innen bereit erklärt, auch weiterhin den Bereitschaftsdienst freiwillig in den nun unbesetzten Zeiten von 21:00 bis 09:00 Uhr aufrechtzuerhalten.

Die ÖGK weigert sich aber, diesen Dienst im Sinne der Bevölkerung zu finanzieren. „Der Bereitschaftsdienst ist ein überaus wichtiger Dienst, der die Versorgung in vielen Regionen garantiert. Wir haben hierfür eine Finanzierung außerhalb des Honorarvolumens für alle Ärzt:innen gefordert. Die entsprechende Forderung wird bis dato jedoch von der ÖGK abgelehnt. Sie will hierfür keine Finanzierung für die Versorgung der Tiroler Bevölkerung zur Verfügung stellen“, sagt Dr. Momen Radi, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzt:innen in Tirol. „Dies würde aber bedeuten, dass die Ärzt:innen diesen Dienst aus dem eigenen Topf des gedeckelten Honorarvolumens und damit eigentlich selbst bezahlen müssten“, ergänzt Dr. Stefan Kastner, Präsident der Ärztekammer für Tirol.

Wie zuletzt von der Ärztekammer für Tirol dargestellt, ist die ÖGK aktuell nicht bereit, im Rahmen der derzeit stattfindenden Honorarverhandlungen den Inflationsentgang der Arzthonorare in den Jahren 2022 bis 2024 auszugleichen.

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