Immer dann, wenn der bundesweit verordnete Abstand von zumindest einem Meter nicht eingehalten werden kann, müssen andere Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Maske eingesetzt werden, erklärte der Präsident der Ärztekammer für Tirol Artur Wechselberger gestern in einem Interview. Diese einfache Regel gelte unabhängig davon, ob für neue Bereiche, wie etwa in Kaufhäusern, wieder eine dezidierte Maskenpflicht verordnet werde.
Während sich die Bundespolitik mit einer Verschärfung der Schutzmaßnahmen beschäftigt, um ein neuerliches Aufflackern der Corona-Pandemie zu verhindern, kündigt die Österreichische Gesundheitskasse, ÖGK, an, die Möglichkeit der Krankmeldung via Telefon oder Video-Ordination ab September einzustellen. Diese Erleichterung war beim Ausbruch der Corona-Pandemie geschaffen worden, um zu verhindern, dass Erkrankte wegen des Formalaktes einer ärztlichen Krankmeldung persönlich Arztpraxen aufsuchen müssen.
„Eine krasse Fehlentscheidung“, kommentiert Präsident Wechselberger die Absicht der ÖGK. Während sich alle Experten den Kopf zerbrechen, wie man im Herbst, wenn saisonale Infekte mit COVID -19 zusammentreffen, eine zweite Corona-Welle verhindern kann, müssten sich - so die Pläne der Krankenversicherung - akut Erkrankte wieder in die Arztordinationen schleppen, um sich krank melden zu lassen. „Als realitätsfremde Abgehobenheit der Funktionäre und Sturheit der Bürokratie in der ÖGK“ bezeichnet Präsident Wechselberger diesen Schritt, der die notwendigen und ambitionierten Konzepte zum Infektionsschutz in Gesundheitseinrichtungen unterlaufe.
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