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51 results:
Allgemeine Informationen  
Das Ärztegesetz verpflichtet die Ärztekammern, zur Versorgung und Unterstützung ihrer Kammerangehörigen und deren Hinterbliebenen einen Wohlfahrtsfonds einzurichten. In der Satzung des…
EU-Bürger:innen  
Wenn der/die Arzt/Ärztin bzw. der/die Zahnarzt/Zahnärztin den Nachweis erbringt, dass er/sie in ein gleichwertiges Versorgungswerk im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits bisher und auch…
Wohnsitzärzt:innen/Wohnsitzzahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2024 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 119,20 518,60 518,60 …
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2024 (Beiträge in Euro pro Monat)   Ermäßigungsmöglichkeit im 1. Praxisjahr Ermäßigte Veranlagung zur Individualrente Volle…
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen mit Kassenverträgen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2024 (Beiträge in Euro pro Monat)   Ermäßigungsmöglichkeit im 1. Praxisjahr Ermäßigte Veranlagung zur Individualrente Volle…
Turnusärzt:innen  
Mit Eintragung in die Ärzteliste fallen monatliche Pflichtbeiträge zum Wohlfahrtsfonds und Kammerumlagen an, welche direkt vom Dienstgeber einbehalten und an die Ärztekammer für Tirol abgeführt…
Angestellte Ärzt:innen/Zahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2024 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 119,20 518,60 518,60 …
Sozialversicherungsfragen  
Freiberuflich tätige ÄrztInnen/ZahnärztInnen, die eine Ordination führen, unterliegen einer Pflichtversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen…
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 12.04.2024)  
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 12.04.2024)Konsolidierte Fassung 12.04.2024 SATZUNG DES WOHLFAHRTSFONDS DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL KONSOLIDIERTE FASSUNG (ohne…
Pension  
Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wird auf Antrag regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt.…