Wenn Sie einen Vertretungsarzt suchen oder selbst gerne einen Arzt vertreten möchten, können Sie dies auf unserer Homepage bekannt geben. Füllen Sie dazu dieses Formular aus und mailen Sie es an kammer@aektirol.at.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Annonce sodann 3 Monate auf der Homepage veröffentlicht wird und ohne ausdrückliche Verlängerung nach Ablauf der 3 Monate gelöscht wird. Diese Maßnahme ist notwendig um die Einträge auf der Homepage möglichst aktuell zu halten.
WICHTIG!
Damit die Praxisvertretung angerechnet werden kann, muss diese vor Antritt der Vertretung der Ärztekammer für Tirol schriftlich bekannt gegeben werden.
Um die Administration der Praxisvertretungen bei § 2 Vertragsärzten zu vereinfachen wurde von der Kurie der niedergelassenen Ärzte folgende Vorgangsweise ausgearbeitet:
- Bekanntgabe der Praxisvertretung bei der Ärztekammer für Tirol (per Fax, Mail oder Post) durch den vertretenden oder vertretenen Arzt VOR Antritt der Vertretung (= spätestens am Tag der Vertretung) - Name des vertretenden Arztes - Name des vertretenen § 2 Arztes - Beginn und Ende der Vertretung - Vollzeitvertretung gemäß der Ärztekammer für Tirol gemeldeten Ordinationszeiten an einem Tag.
- Downloaden des Praxisvertretungsformulars (siehe Kasten rechts) auf der Homepage der Ärztekammer für Tirol durch den vertretenden oder vertretenen Arzt.
- Ausfüllen des Formulars inkl. Unterschrift des vertretenden und vertretenen Arztes und Versand an die Ärztekammer (Post oder Fax). Im Interesse des vertretenden Arztes liegt die rechtzeitige Einsendung des vollständig ausgefüllten Formulars in dessen Verantwortung.
- Die angegebenen Vertretungszeiten am Formular müssen mit den vorab bei der Kammer gemeldeten Zeiten übereinstimmen. Stimmen die Vertretungszeiten nicht oder nur teilweise überein, werden nur jene Zeiten anerkannt, die übereinstimmen.