Primärversorgungseinheiten

Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol

Mit 01.07.2023 tritt die gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol in Kraft. Somit wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Zusammenarbeit von Ärzt:innen, Diplomierten Gesundheits und Krankenpfleger:innen und weitere medizinische Disziplinen in einem Primärversorgungszentrum oder –Netzwerk zu ermöglichen.

Geltungsbereich

  • ÖGK
  • BVAEB, SVS (Leistungsvergütung nach deren Honorarordnungen)

Organisations- und Rechtsform der PVE

  • Die PVE können in der Organisationsform eines Zentrums als Gruppenpraxis oder eines Netzwerks zur Erbringung allgemeinmedizinischer Leistungen betrieben werden. Die PVE in der Organisationsform eines Netzwerks besteht aus mehreren Standorten. Diese Standorte können von freiberuflich tätigen Ärzten mit Kassenvertrag geführt werden. Tätigkeit im Mindestausmaß von 22 Wochenstunden.
  • Grundsätzlich bedarf es für die Gründung einer PVE, die im Rahmen einer Gruppenpraxis geführt wird, zumindest drei ärztlicher Gesellschafter. In begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise einer erfolglosen Ausschreibung einer dritten Gesellschafterstelle, ist der Abschluss eines Primärversorgungsvertrags auch durch eine Vertragsgruppenpraxis mit zwei Gesellschaftern zulässig, sofern die zugeteilte dritte Stelle permanent durch angestellte Ärzte mit einem Beschäftigungsverhältnis von zumindest 30 Wochenstunden abgedeckt wird.
  • Ein Netzwerk umfasst mindestens zwei Kassenplanstellen und mindestens drei VZÄ Ärzt:innen an verschiedenen Standorten in angemessener Entfernung.

Zusammensetzung des Teams

Die PVE besteht aus einem Kernteam, einem erweiterten Team und ggf. einem Primärversorgungsmanager. Als Mindeststandards für die Zusammensetzung des Kernteams gelten:

  • drei VZÄ Ärzt:innen für Allgemeinmedizin mit zumindest einer Lehrpraxis-Bewilligung bzw. der Bereitschaft, eine solche zu beantragen, sobald die Voraussetzungen vorliegen und dauerhaft eine Lehrpraktikantenstelle anzubieten;
  • zwei Kassenplanstellen für Allgemeinmedizin;
  • ein VZÄ DGKP (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in);
  • Ordinationsassistenz im erforderlichen Ausmaß zur lückenlosen Abdeckung der vereinbarten Öffnungszeiten.

Das erweiterte Team muss grundsätzlich zumindest drei Berufsgruppen umfassen. Als Mitglieder des erweiterten Teams kommen folgende Berufsgruppen in Betracht:

  • Logopäd:innen
  • Physiotherapeut:innen
  • Psychotherapeut:innen
  • Ergotherapeut:innen
  • Sozialarbeiter:innen
  • Diätologen:innen
  • Klinische Psycholog:innen
  • Hebammen

Öffnungszeiten/Erreichbarkeit

  • Mindestöffnungszeit 50 Wochenstunden
  • PVE in der Organisationsform eines Zentrums bzw. alle Netzwerkstandorte einer PVE sind verpflichtet, an den in Tirol eingerichteten Bereitschafts-diensten (Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst und Funkbereitschaftsdienst) teilzunehmen

Förderungen für die PVE in der Gründungsphase

  • Anschubfinanzierung in Höhe von einmalig maximal € 20.000,- pro VZÄ-Arzt/Gesellschafter für tatsächlich nachgewiesene Kosten, die durch Grundpauschale nicht abgegolten sind (zB Kosten für die Gründung der Gesellschaft, Umzugskosten, spezielle EDV-Anforderungen)
  • Förderung für das PVE-Management in der Gründungsphase nach Meilensteinen (Team steht/Konzept steht/PVE in Betrieb) in Höhe von maximal € 30.000,-
  • EU-Förderung bis 2026 als Projekt im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union zur Attraktivierung und finanziellen Förderung von Projekten in der Primärversorgung. Darunter fallen Neugründungen von Primärversorgungseinheiten (TYP A) sowie auch die Förderungen von bestehenden Primärversorgungseinheiten (TYP B). Die Förderung TYP A kann nicht nur für Ärzt:innen sondern auch für PVE-Besitzgesellschaften gewährt werden. PVE-Besitzgesellschaften dienen dem Bau bzw. der Zurverfügungstellung von Immobilien sowie auch von Betriebs- und Geschäftsaustattung einer geplanten PVE. Die zukünftigen Gesellschafter:innen der PVE müssen eine Mindestbeteiligung von 51% vorweisen. Für nähere Details darf auf https://primaerversorgung.gv.at/foerderungen verwiesen werden.

Honorierung

  • Grundpauschale in Höhe von € 10.000,- pro ärztlichen VZÄ im Quartal. Die Grundpauschale stellt eine kontaktunabhängige Grundvergütung zur Abgeltung PVE- spezifischer Personal- und Sachmehrkosten
  • Fallpauschalen nach Alterskohorten von 30 bis 52 Punkte als kontaktabhängige Vergütung pro Patient und Quartal
  • Genau festgelegte Einzelleistungen, die zusätzlich zur Fallpauschale verrechnet werden können

Dem Honorierungssystem liegt ein um 20% erhöhter Fallwert zugrunde. Sollte ein PVE Arzt wider Erwarten nicht mehr verdienen als zuvor, ist eine Kompensations-lösung vorgesehen.

Vergütung der Leistungen der DGKP

  • Die ÖGK übernimmt die nachgewiesenen Gehaltskosten inkl. Lohnnebenkosten unter Berücksichtigung der Berufserfahrung (Der Kostenersatz ist hierbei begrenzt mit dem Durchschnitt der Gehälter der drei kollektivvertraglichen Regelungen nach SWÖ, DO.A der SV sowie dem Gehaltsschema der Tirol Kliniken (inkl. Sonderzahlungen und Lohnnebenkosten).

Vergütung der Leistungen des erweiterten Teams

  • Bei Anstellung in der PVE übernimmt die ÖGK die nachgewiesenen Gehaltskosten inkl. Lohnnebenkosten unter Berücksichtigung der Berufserfahrung (Der Kostenersatz ist hierbei begrenzt mit dem Durchschnitt der Gehälter der drei kollektivvertraglichen Regelungen nach SWÖ, DO.A der SV sowie dem Gehaltsschema der Tirol Kliniken (inkl. Sonderzahlungen und Lohnnebenkosten).
  • Bei strukturierter und verbindlicher Einbindung der Mitglieder des erweiterten Teams, z.B. über einen Werkvertrag, werden die im Rahmen des Versorgungsauftrags der PVE erbrachten Leistungen von der PVE in Höhe von max. 100% des jeweils gültigen Vertragstarifs mit den niedergelassenen MTDs honoriert und von der Kasse der PVE rückvergütet.

PVE-Management

  • Die Finanzierung eines PVE-Managers im laufenden Betrieb erfolgt durch den Ersatz jener nachgewiesenen Kosten, die der PVE, abhängig von der Größe, durch den Einsatz eines PV-Managers entstehen.

 

Für allfällige Fragen zur gesamtvertraglichen Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Plattform Primärversorgung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter https://primaerversorgung.gv.at