Qualitätssicherungsverordnung und Hygieneverordnung

Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz verankert. Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (Kurz: ÖQMed) sowie das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (Kurz: BIQG) haben den Auftrag zur Durchführung dieser Bestimmungen.

Der in der Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 (QS-VO 2024) festgelegte Evaluierungsprozess gliedert sich in folgende Bestandteile:

  • die Selbstevaluierung der Ärzteschaft = die Beurteilung der Ärztin/des Arztes, inwiefern ihre/seine Ordination den vorgeschriebenen Kriterien für Struktur- und Prozessqualität entspricht, anhand vorgegebener Fragen.
  • Auswertung der Selbstevaluierung
  • Überprüfung der Validität der Selbstevaluierung (des Zutreffens der einzelnen Parameter) durch stichprobenartige Ordinationsbesuche
  • Definition der Verbesserungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Mängelbehebung

 

Es gilt auch die Hygieneverordnung zu berücksichtigen.

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